Der BFH hat Stellung genommen zu der Frage eines sachgerechten Aufteilungsmaßstabs der jährlichen Vergütung für die Verwaltung des Nachlasses, bestehend aus Vermietungsobjekten und Kapitalvermögen (Az. IX R 32/16).
Quelle: BFH zur Dauertestamentsvollstreckung – Veranlassung der Kosten durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung