BFH zur Entschädigungsklage: Verfahrensförderung – Verzögerungsrüge

Der BFH entschied u. a., dass die Einschätzung, ob ein Verfahren Schwierigkeiten aufweist, dem Entschädigungsgericht und nicht dem Ausgangsgericht obliegt (Az. X K 2/15).
Quelle: BFH zur Entschädigungsklage: Verfahrensförderung – Verzögerungsrüge