BFH zur Frage der Bemessung der 10 %-Grenze bei Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich Beteiligte

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vorschrift des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG (Rückausnahme) i. S. einer Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an alle wesentlich Beteiligten auszulegen ist (Az. I R 57/13).
Quelle: BFH zur Frage der Bemessung der 10 %-Grenze bei Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich Beteiligte