BFH zur Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein GmbH-Geschäftsführer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters für die Einfuhrumsatzsteuer bei vor dem Insolvenzantrag durchgeführten Einfuhren haftet (Az. VII R 40/16).
Quelle: BFH zur Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters