Der BFH hatte über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung einer voll vermieteten Immobilie bei nur teilweiser Fortführung der Vermietung zu entscheiden (Az. XI R 1/15).
Quelle: BFH zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig verpachtet war und vom Erwerber nur noch teilweise verpachtet wird