BFH zur rückwirkenden Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung aus einer Grundstücksveräußerung

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine Entschädigung, die der Veräußerer eines Grundstücks nachträglich vom Käufer erhält, weil ein bereits vor dem Verkauf vereinbartes Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks auf dem Grundstück in Anspruch genommen wird, als nachträglicher Veräußerungserlös für das Grundstück anzusehen ist, oder ob es sich um den Kaufpreis für ein eigenständiges Wirtschaftsgut “Nutzungsrecht” handelt (Az. IV R 41/13).
Quelle: BFH zur rückwirkenden Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung aus einer Grundstücksveräußerung