BFH zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von einem Musikverlag an einen Musikproduzenten geleisteten Zahlungen als Vorschuss auf noch zu bewirkende Gegenleistungen und damit als Betriebseinnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung durch EÜR zu qualifizieren sind oder als Vorfinanzierung von späteren Geldzuflüssen, die der Musikproduzent als Wahrnehmungsberechtigter von Seiten seiner musikalischen Verwertungsgesellschaft zu erwarten und an den Musikverlag abgetreten hat (Az. VIII R 4/14).
Quelle: BFH zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen