Der BFH hat zur steuerlichen Behandlung eines Darlehensverzichts Stellung genommen, der im Zusammenhang mit geltend gemachten Ansprüchen auf Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung ausgesprochen wurde (Az. IX R 26/16).
Quelle: BFH zur Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds