Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern

Das FG Münster hat entschieden, dass vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen den Vorsteuerabzug nachträglich gemäß § 17 UStG mindern können (Az. 5 K 1670/17).
Quelle: Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern