BRAK-Stellungnahme: Ausgaben für Studium als Werbungskosten

Auf Anfrage des BVerfG hat die BRAK zu der Frage Stellung genommen, ob § 9 Abs. 6 EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit nach dieser Vorschrift Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein erstmaliges Studium nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Quelle: BRAK-Stellungnahme: Ausgaben für Studium als Werbungskosten