Darf das Finanzamt eine bestandskräftige Steuerfestsetzung wegen eines mechanischen Versehens ändern?

Laut FG Baden-Württemberg ist das Finanzamt berechtigt, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung zulasten der Steuerpflichtigen bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten zu ändern (Az. 3 K 2692/15).
Quelle: Darf das Finanzamt eine bestandskräftige Steuerfestsetzung wegen eines mechanischen Versehens ändern?