Das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Abs. 4b Satz 4-6 EStG

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Hiernach sind von den mitteilungspflichtigen Stellen steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen – insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Erstattung von solchen Beiträgen an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung zu melden.
Quelle: Das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Abs. 4b Satz 4-6 EStG