Die Kosten für den Neubau einer denkmalgerechten Garage stellen keine steuerbegünstigte Aufwendung dar, wenn das denkmalgeschützte Wohnhaus bislang nicht über eine solche verfügte. So entschied das VG Berlin (Az. 19 K 108.15).
Quelle: Denkmalgerechter Garagenneubau ist keine Aufwendung auf ein Denkmal