Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001

Das FG Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001 (Az. 1 K 92/18).
Quelle: Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001