Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

Das FG Münster entschied, dass eine Stiftung & Co. KG nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen ist mit der Folge, dass die Kommanditanteile kein begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne von § 13a ErbStG darstellen (Az. 3 K 3593/16).
Quelle: Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft