Einkommensteuer auf Kirchensteuererstattungen

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Verlustabzug gemäß § 10d Abs. 2 EStG nicht von dem um den Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern erhöhten Gesamtbetrag der Einkünfte vorzunehmen ist (Az. 3 K 834/15).
Quelle: Einkommensteuer auf Kirchensteuererstattungen