Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der BFH hat sich im Urteil IX R 23/14 zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters – insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht – im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück geäußert. Das BMF hat zur Anwendung dieses Urteils Stellung genommen (Az. IV A 3 – S-0550 / 15 / 10028).
Quelle: Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters