Einkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die an einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde in Schleswig-Holstein gezahlten Aufwandsentschädigungen keine “Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit” gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind (Az. 5 K 127/13).
Quelle: Einkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG