Einkünfte einer Rentenberaterin unterliegen der Gewerbesteuer

Ein Rentenberater erzielt keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da er keinen Beruf ausübt, der dem Katalogberuf des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten ähnlich ist. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 2 K 3950/14 G).
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