Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei

Das FG Münster entschied, dass die Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung darstellt, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgeführt wird als die Fruchtbarkeitsbehandlung (Az. 5 K 158/17).
Quelle: Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei