Er­mitt­lung der zu­mut­ba­ren Be­las­tung nach § 33 Ab­s. 3 EStG

Das BMF weist darauf hin, dass der BFH – abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung – entschieden hat, die Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist (Az. VI R 75/14).
Quelle: Er­mitt­lung der zu­mut­ba­ren Be­las­tung nach § 33 Ab­s. 3 EStG