Erhebung der Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz nicht verfassungswidrig

Die Erhebung der Jagdabgabe nach dem rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10578/16).
Quelle: Erhebung der Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz nicht verfassungswidrig