Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen

Das BMF äußert sich zur steuerlichen Einordnung von Heil- und Heilhilfsberufen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Az. IV C 6 – S-2246 / 19 / 10001).
Quelle: Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen