Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Das BMF hat das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des BFH umfassend überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2296-b / 07 / 10003 :008).
Quelle: Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen