Erwerbsunfähigkeitsrente fließt bereits mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld zu

Gilt eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld gemäß § 107 SGB X als erfüllt, führt bereits diese Auszahlung zu einem Zufluss der Rente. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 1620/14 E).
Quelle: Erwerbsunfähigkeitsrente fließt bereits mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld zu