EU-Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gilt nicht zwischen Gibraltar und dem Vereinigten Königreich

Laut EuGH weisen Dienstleistungen zwischen Gibraltar und Großbritannien nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinaus, so dass der unionsrechtlich verbürgte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit hier nicht gilt (Az. C-591/15).
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