EuGH bestätigt FG Köln: § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 ist europarechtswidrig

Der EuGH hat entschieden, dass die vom FG Köln vorgelegte Fassung des § 50d Abs. 3 EStG sowohl gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie als auch gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (Az. C-504/16 und C-613/16).
Quelle: EuGH bestätigt FG Köln: § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 ist europarechtswidrig