Finanzämter berücksichtigen die Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende für 2020 und 2021 ab Juli 2020

Der Erhöhungsbetrag wird durch die Finanzämter lt. Landesamt für Steuern Niedersachsen rückwirkend auf den 1. Juli 2020 für alle Personen, die derzeit die Steuerklasse II innehaben, (ggf. monatsanteilig) ergänzt, sodass die Anhebung zeitnah in das Lohnsteuerabzugsverfahren einbezogen wird.
Quelle: Finanzämter berücksichtigen die Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende für 2020 und 2021 ab Juli 2020