Das bayerische Finanzministerium teilt mit, dass die bayerische Finanzverwaltung vom 21.12.2016 bis einschließlich 01.01.2017 von allen Maßnahmen absieht, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.
Quelle: FinMin Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt