Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung

Die Senatsfinanzverwaltung gewährt Berliner Betrieben bei der technischen Umstellung der Kassensysteme Corona-bedingt mehr Zeit. Die neue Regelung sieht vor, dass bestehende elektronische Kassensysteme spätestens bis zum 31. März 2021 umgerüstet sein müssen.
Quelle: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung