Für Fahrtkosten von Bundeswehr-Studenten gilt die Entfernungspauschale

Das FG Hamburg entschied, dass die Fahrtkosten vom Ort des Lebensmittelpunktes zum Studienort bei einem Studium an einer Bundeswehruniversität im Rahmen der Offiziersausbildung mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind (Az. 2 K 160/14).
Quelle: Für Fahrtkosten von Bundeswehr-Studenten gilt die Entfernungspauschale