Das FG Hamburg entschied, dass die Fahrtkosten vom Ort des Lebensmittelpunktes zum Studienort bei einem Studium an einer Bundeswehruniversität im Rahmen der Offiziersausbildung mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind (Az. 2 K 160/14).
Quelle: Für Fahrtkosten von Bundeswehr-Studenten gilt die Entfernungspauschale