Das FG Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Az. 10 K 2990/17).
Quelle: Garagenkosten mindern Nutzungswert des Fahrzeugs nicht