Gesetz zu der mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte

Mit dem Vertragsgesetz soll die mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen. Das teilte das BMF mit.
Quelle: Gesetz zu der mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte