Gesetz zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes in Kraft

Am 09.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten. Es geht für die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe mit Änderungen des Berufsrechts sowie des § 203 StGB einher. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Quelle: Gesetz zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes in Kraft