Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

Das FG Münster entschied in einem Zwischenurteil, dass Aufwendungen von Reiseveranstaltern für Reiseleistungen vor Ort anteilig der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 unterliegen können (Az. 9 K 1472/13 G).
Quelle: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen