Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei Einbringung eines Betriebs von einer Kapital- in eine Personengesellschaft

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass bei Einbringung eines Betriebes von einer Kapital- in eine Personengesellschaft der bei der Kapitalgesellschaft vor Einbringung entstandene Verlustvortrag auf Ebene der Personengesellschaft weiterhin zu berücksichtigen ist (Az. 10 K 3703/14).
Quelle: Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei Einbringung eines Betriebs von einer Kapital- in eine Personengesellschaft