Gewinnrealisierung bei der Vorschussentnahme durch den Insolvenzverwalter

Laut FG Düsseldorf darf ein Insolvenzverwalter den ihm gezahlten Vergütungsvorschuss nicht erfolgsneutral als bloße Anzahlung bilanzieren, da er eine selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Teilleistung erbracht habe (Az. 16 K 647/15 F).
Quelle: Gewinnrealisierung bei der Vorschussentnahme durch den Insolvenzverwalter