Haushaltsnahe Dienstleistungen – Steuerermäßigung auch für Notrufsystem in Seniorenanlage

Private Haushalte können in beachtlichem Umfang Aufwendungen für sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Auch für Notrufsysteme in einer Seniorenanlage gibt es eine Steuerermäßigung. Darauf weist die BStBK hin.
Quelle: Haushaltsnahe Dienstleistungen – Steuerermäßigung auch für Notrufsystem in Seniorenanlage