Hessisches Finanzgericht zu sog. Cum-Ex-Geschäften

Eine Erhebung der Kapitalertragsteuer liegt nicht bereits mit Auszahlung der Nettodividende/Dividendenkompensationszahlung an die inländische Depotbank des Aktienkäufers vor. Das entschied das FG Hessen (Az. 4 K 1684/14).
Quelle: Hessisches Finanzgericht zu sog. Cum-Ex-Geschäften