Hintergründe und Folgen der Neuregelung der Grunderwerbsteuer

Damit die Share Deals nicht grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit sind und als Gestaltungsmöglichkeit zur Steuerminderung genutzt werden können, hat der Gesetzgeber Ersatztatbestände für die Übertragung von Anteilen geschaffen, erläuterte Dirk Krohn, Diplom Finanzwirt (FH), Groß- und Konzernbetriebsprüfung Schleswig-Holstein im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“. Das berichtet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Quelle: Hintergründe und Folgen der Neuregelung der Grunderwerbsteuer