Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen

Ab dem 30.03.2019 00.00 Uhr (MEZ) wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor. Das BZSt hat Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen gegeben.
Quelle: Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen