Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Private Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese und weitere Steuererleichterungen für Geschädigte weist der Bund der Steuerzahler hin.
Quelle: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen