Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

Das FG Münster entschied, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß ist (Az. 10 K 2472/16).
Quelle: Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß