Hundesteuer für gefährlichen Hund

Eine Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Höhe von 1.000 Euro im Jahr ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10616/16.OVG).
Quelle: Hundesteuer für gefährlichen Hund