Im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen sind einkommensteuerrechtlich Werbungkosten

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen einkommensteuerrechtlich Werbungskosten sind (Az. 10 K 3881/16).
Quelle: Im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen sind einkommensteuerrechtlich Werbungkosten