Informationsaustausch für Steuervorbescheide tritt in Kraft

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen.
Quelle: Informationsaustausch für Steuervorbescheide tritt in Kraft