Das FG Niedersachsen hat das BVerfG angerufen, denn es ist davon überzeugt, dass der Gesetzgeber die Kinderfreibeträge (nicht nur) im Streitjahr 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat (Az. 7 K 83/16).
Quelle: Ist die Höhe der Kinderfreibeträge zu niedrig?