Ist eine Stadt gewerblich tätig und steuerpflichtig, wenn sie Parkplätze gegen Entgelt zur Verfügung stellt?

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Stadt mit der Überlassung der Parkplätze hoheitlich tätig sei. Sie unterhalte insoweit keinen Betrieb gewerblicher Art und sei daher nicht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (Az. 10 K 1439/14).
Quelle: Ist eine Stadt gewerblich tätig und steuerpflichtig, wenn sie Parkplätze gegen Entgelt zur Verfügung stellt?