Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen

Das BMF hat zur Abwicklung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen (Az. IV C 1 S-2252 / 15 / 10030 :003).
Quelle: Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen